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Geschäftsbedingungen der Dichtungstechnik Schkölen GbR

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle, auch künftigen Geschäfte zwischen uns und dem Besteller. Zuwiderlaufende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrüklich widersprechen. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns anerkannt werden.

2. Preise

Für die Berechnung maßgebend sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Sie verstehen sich in Euro ab Lager Schkölen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ausschließlich Transport und Verpackung. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten, sie wird extra berechnet. Offensichtliche Irrtümer bei der Preisabgabe in Angeboten und Auftragsbestätigungen verpflichten uns nicht zu diesen Preisen zu liefern.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto Kasse. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn bei der Zahlung alle Rechnungen beglichen sind, deren Ausstellungsdaten mehr als 45 Tage zurückliegen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen.

4. Versand und Verpackung

Die Wahl des Beförderungsweges und der Verpackungsart behalten wir uns vor. Die Ware reist, falls nichts anderes vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung wird auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers auf dessen Kosten abgeschlossen.

5. Lieferzeit

Die von uns angegebenen Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerung oder Leistungsunvermögen sind - unabängig davon, worauf dies zurückzuführen ist Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Im Fall der Verarbeitung dieser Waren erwerben wir an den durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen Miteigentum im Verhältnis des Lieferwertes. Für den Fall, daß die von uns gelieferte Ware gleich wie, ob verarbeitet oder nicht vom Besteller weiterveräußert wird, tritt der Besteller schon jetzt die ihm erwachsenden Ansprüche gegen seinen Käufer in Höhe des Verkaufspreises der von uns gelieferten Ware an uns ab. Unsere Vorbehaltsrechte erlöschen erst, wenn unsere sämtlichen Ansprüche gegen den Besteller getilgt sind. Der Besteller hat uns von jeder Beschlagnahmung, Zwangsvollstreckung oder sonstigen, unsere Eigentumsrechte beeinträchtigen den Maßnahmen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen. Das Unterlassen einer Anzeige hat die sofortige Fälligkeit der gesamten Restschuld zur Folge, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.

7. Werkzeuge

Sämtliche Werkzeuge bleiben unser Eigentum, ungeachtet des dafür vom Besteller zu tragenden Kostenanteils. Das gilt auch, wenn in der Korrespondenz an Stelle von Werkzeugkostenanteil nur Formkosten oder Werkzeugkosten erwähnt werden.

8. Beanstandungen und Schadensersatz

Beanstandungen müssen uns spätenstens 8 Tage nach Erhalt der Ware so vollständig angezeigt werden, daß wir die Berechtigung der betreffenden Reklamation einwandfrei nachprüfen können. Für die Güte der von uns gelieferten Waren leisten wir insoweit Gewähr, als wir bei Material- und Herstellungsfehlern nach unserer Wahl Ersatz liefern oder die Ware instandsetzen. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Abweichungen in den Maßen und technischen Daten im Rahmen der für diese Warenart zulässigen und üblichen Toleranzen nach gültiger Werknorm. Der Besteller kann Schadensersatzsansprüche - gleich aus welchen Rechtsgründen ( Vertrag oder Gesetz) - nur an uns stellen, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob-fahrlässigen Vertragsverletzung oder Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungshilfen beruhen. Dies gilt auch für uns gegebene Empfehlungen bestimmter Werkstoffe und Typen.

9. Umtausch

Ein Warenumtausch ist nur möglich, wenn er mit uns vereinbart wird. Die umzutauschende Ware ist dann porto- und frachtfrei an uns zurückzusenden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Eisenberg. Mündliche Erklärungen sind nur gültig, wenn sie von uns im Nachhinein schriftlich bestätigt werden.

Gültigkeit ab 01.01. 2002